Nebenklage

Rechtsanwalt I FACHANWALT FÜR STRAFRECHT

UNSERE KANZLEI HILFT IHNEN IN KÖLN, MÜNCHEN UND BUNDESWEIT!

Rechtsanwalt für Nebenklage

MEHR ALS 14.000 BEARBEITETE MANDATE ALS BERUFSERFAHRUNG

Seit der Kanzleigründung im Jahre 2010 haben wir mehr als 14.000 Mandate in den Bereichen Strafrecht und Opferschutzrecht außergerichtlich und gerichtlich bearbeitet und verfügen damit über genau die Berufserfahrung die Sie bei der Durchsetzung Ihre Nebenklage benötigen!

FACHANWALT FÜR STRAFRECHT I ZERTIFIZIERTER MEDIATOR

Aufgrund unserer besonderen Erfahrungen und Qualifikationen gehören wir zu den wenigen Rechtsanwälten in Deutschland, die sowohl Fachanwalt für Strafrecht, Fachanwalt für Verkehrsrecht Fachanwalt für Versicherungsrecht als auch zertifizierter Mediator sind.

Im Schwerpunkt beschäftigt sich SIEGERT-PAAR mit Mandanten die Opfer von Straftaten geworden sind, sodass wir genau die fachliche Qualifikation für die Durchsetzung Ihrer Nebenklage besitzen.

Uns ist stets an einer zeitnahen Klärung des Sachverhalts gelegen, um Sie sowohl außergerichtlich, als auch in einer Gerichtsverhandlung gegen den Täter erfolgreich zu vertreten.

REGIONAL UND BUNDESWEITE HILFE FÜR SIE!

Als Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht helfen wir Ihnen bei der Bearbeitung Ihres Fall persönlich, zeitnah und ortsnah an unseren Standorten in Köln, München und bundesweit in allen Verfahrensabschnitten Ihrer Nebenklage.

Im Idealfall können wir bereits zu Beginn des Ermittlungsverfahrens bei der Staatsanwaltschaft einschreiten und zunächst die Verfahrensakte anfordern um zunächst den Sachverhalt zu klären, bevor wir für Sie eine schriftliche Einlassung abgeben.

Aber auch im weiteren Verfahrensablauf bei dem Amtsgericht und dem Landgericht helfen wir Ihnen bei der Verteidigung Ihrer Rechte.

Besonders helfen wir Ihnen auch bei der Vorbereitung und Durchführung einer Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht, da Sie dort besonders erfahrene Hilfe benötigen.

Im Schwerpunkt sind wir vor allen Amtsgericht und Landgerichten in den Oberlandesgerichtsbezirken Köln und München tätig, sind aber auch regelmäßig bundesweit erfolgreich aktiv.

PRÄZISE KOSTENTRANSPARENZ!

Zu Ihrem Vorteil rechnen wir unsere Arbeit grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab, wodurch Sie von Anfang an wissen, welche Gebühren konkret auf Sie zukommen.

Bei Bedarf kann auch einvernehmlich eine Honorarvereinbarung getroffen werden.

Wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, kommt auch eine Abrechnung über die sogenannte Pflichtverteidigung in Betracht.

Wir arbeiten mit allen deutschen Rechtsschutzversicherungen zusammen und kümmern uns gerne bei der Einholung der Deckungszusage für Sie.

Nebenklage! Das sind Ihre Chancen!

So funktioniert eine Nebenklage!

Die Nebenklage gibt Ihnen als Geschädigten oder dessen Rechtsnachfolgers die Möglichkeit an der Anklage der Staatsanwaltschaft im Strafverfahren teilzunehmen und stellt neben der Privatklage eine Ausnahme von dem im Strafverfahren geltenden Strafverfolgungsmonopol des Staates, Offizialmaxime, dar, weshalb dieser Anschluss nur bei der Verfolgung bestimmter Straftaten zulässig ist, §§ 395 StPO.

Anders als bei der strafprozessualen Privatklage, bei der keine öffentliche Anklage vorliegt, schließt sich der Nebenkläger der Anklage der Staatsanwaltschaft an.

Hierdurch erhält der Geschädigte die Rolle eines Nebenklägers und damit spezielle Rechte, wie etwa die ständige Anwesenheit in der Hauptverhandlung sowie das Recht, Zeugen und den Angeklagten zu befragen.

Das Nebenklageverfahren hilft dabei der Verbesserung der Rechte des Geschädigten im Strafverfahren und gibt Ihnen die Gelegenheit, dem Straftäter nicht als Opfer gegenüberzutreten, was häufig der psychologischen Bewältigung der Folgen der Straftat dient.

Die Anschlusserklärung muss bei dem Gericht schriftlich eingereicht werden, § 396 I StPO, wobei Sie sich von uns als Fachanwalt für Strafrecht vertreten lassen können.

Ihnen kann auch durch das Gericht im Falle Ihrer Bedürftigkeit Prozesskostenhilfe gewährt werden oder bei besonders schwereren Straftaten nach § 397 a StPO ein Rechtsanwalt als Beistand beigeordnet werden.

Die Kosten dieses Rechtsanwalts werden im Falle der Verurteilung dem Angeklagten auferlegt, § 472 StPO.

So ist der Ablauf der Nebenklage!

Als Nebenkläger stehen Ihnen, ähnlich wie der Staatsanwaltschaft, eigene Verfahrensrechte zu, die in den §§ 397- 401 StPO geregelt sind.

Insbesondere dürfen Sie, auch wenn sie als Zeuge vernommen werden sollen, zur Anwesenheit in der Hauptverhandlung berechtigt.
Weiterhin haben Sie – unter den gesondert geregelten Voraussetzungen – wichtige Rechte wie zum Beispiel der Richterablehnung und Sachverständigenablehnung, ein Beweisantragsrecht und ein Fragerecht, § 397 Abs. 1 StPO.

Darüber hinaus können Sie unabhängig von der Staatsanwaltschaft Rechtsmittel einlegen,  § 401 Abs. 1 StPO, allerdings nicht in Bezug auf die Höhe des Strafmaßes.

Durch Widerruf des Nebenklägers sowie durch dessen Tod erlischt Ihre Anschlusserklärung, § 402 StPO.
Das Strafverfahren als solches wird dann ohne Beteiligung des Nebenklägers durch die Staatsanwaltschaft fortgeführt.

Im Verfahren gegen Heranwachsende ist die Nebenklage seit 2006 auch möglich, § 105 JGG.

Von der Nebenklage unterschieden werden muss das Adhäsionsverfahren.
Bei dem Adhäsionsverfahren geht es um die Geltendmachung zivilrechtlicher Schadensersatzansprüche aus der Straftat im Rahmen des Strafverfahrens, wofür noch einmal andere Grundsätze gelten.

Nebenklage Qualifikationen und Netzwerke

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