Opferschutzrecht

Ihr persönlicher Ansprechpartner: Matthias Siegert-Paar

Rechtsanwalt I FACHANWALT FÜR STRAFRECHT

UNSERE KANZLEI HILFT IHNEN IN KÖLN, MÜNCHEN UND BUNDESWEIT!

Rechtsanwalt für Opferschutzrecht

MEHR ALS 14.000 BEARBEITETE MANDATE ALS BERUFSERFAHRUNG

Seit der Kanzleigründung im Jahre 2010 haben wir mehr als 14.000 Mandate in den Bereichen Strafrecht und Opferschutzrecht außergerichtlich und gerichtlich bearbeitet und verfügen damit über genau die Berufserfahrung die Sie bei der Durchsetzung Ihrer Opferschutzrechte benötigen!

FACHANWALT FÜR STRAFRECHT I ZERTIFIZIERTER MEDIATOR

Aufgrund unserer besonderen Erfahrungen und Qualifikationen gehören wir zu den wenigen Rechtsanwälten in Deutschland, die sowohl Fachanwalt für Strafrecht, Fachanwalt für Verkehrsrecht Fachanwalt für Versicherungsrecht als auch zertifizierter Mediator sind.

Im Schwerpunkt beschäftigt sich SIEGERT-PAAR mit Mandanten die Opfer von Straftaten geworden sind, sodass wir genau die fachliche Qualifikation für die Durchsetzung Ihrer Opferschutzrechte besitzen.

Uns ist stets an einer zeitnahen Klärung des Sachverhalts gelegen, um Sie sowohl außergerichtlich, als auch in einer Gerichtsverhandlung gegen den Täter erfolgreich zu vertreten.

REGIONAL UND BUNDESWEITE HILFE FÜR SIE!

Als Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht helfen wir Ihnen bei der Bearbeitung Ihres Fall persönlich, zeitnah und ortsnah an unseren Standorten in Köln, München und bundesweit in allen Verfahrensabschnitten des Opferschutzrechts.

Im Idealfall können wir bereits zu Beginn des Ermittlungsverfahrens bei der Staatsanwaltschaft einschreiten und zunächst die Verfahrensakte anfordern um zunächst den Sachverhalt zu klären, bevor wir für Sie eine schriftliche Einlassung abgeben.

Aber auch im weiteren Verfahrensablauf bei dem Amtsgericht und dem Landgericht helfen wir Ihnen bei der Verteidigung Ihrer Rechte.

Besonders helfen wir Ihnen auch bei der Vorbereitung und Durchführung einer Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht, da Sie dort besonders erfahrene Hilfe benötigen.

Im Schwerpunkt sind wir vor allen Amtsgericht und Landgerichten in den Oberlandesgerichtsbezirken Köln und München tätig, sind aber auch regelmäßig bundesweit erfolgreich aktiv.

PRÄZISE KOSTENTRANSPARENZ!

Zu Ihrem Vorteil rechnen wir unsere Arbeit grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab, wodurch Sie von Anfang an wissen, welche Gebühren konkret auf Sie zukommen.

Bei Bedarf kann auch einvernehmlich eine Honorarvereinbarung getroffen werden.

Wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, kommt auch eine Abrechnung über die sogenannte Pflichtverteidigung in Betracht.

Wir arbeiten mit allen deutschen Rechtsschutzversicherungen zusammen und kümmern uns gerne bei der Einholung der Deckungszusage für Sie.

Opferschutzrecht! In diesen Fällen helfen wir Ihnen!

TÄTER-OPFER-AUSGLEICH

Der Täter-Opfer-Ausgleich, TOA, ist eine sinnvolle Möglichkeit zur Zusammenwirkung des Täters und Opfer, um einen Konflikt außergerichtlich beizulegen oder zumindest durch das Bemühen des Täters für diesen eine Strafmilderung im Strafprozess zu erlangen.

Der Täter-Opfer-Ausgleich findet sich in § 155a§ 155b StPO und § 46a StGB.

Der TOA gilt als ein Element der Umgestaltung des Strafrechts, um auch die die Rechte und Perspektiven des Geschädigten stärker in das Gerichtsverfahren einzubeziehen und nicht nur des Täters.

Opferschutz Qualifikationen und Netzwerke

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