Unfallflucht I § 142 StGB
IHR PERSÖNLICHER ANSPRECHPARTNER: MATTHIAS SIEGERT-PAAR
Fachanwalt für Strafrecht I Verkehrsrecht
UNSERE KANZLEI HILFT IHNEN IN KÖLN, MÜNCHEN UND BUNDESWEIT!
Rechtsanwalt für Unfallflucht I § 142 StGB
MEHR ALS 14.000 BEARBEITETE MANDATE ALS BERUFSERFAHRUNG
Seit der Kanzleigründung im Jahre 2010 haben wir mehr als 14.000 Mandate in den Bereichen Strafrecht, Verkehrsrecht und Versicherungsrecht außergerichtlich und gerichtlich bearbeitet und verfügen damit über genau die Berufserfahrung die Sie für Ihren Fall in der Unfallflucht § 142 StGB benötigen!
Wir beantworten gerne Ihre Fragen: Was ist der Unterschied zwischen Fahrerflucht und Unfallflucht? Wann handelt es sich um Unfallflucht? Wie hoch ist die Strafe für Fahrerflucht? Was passiert bei Fahrerflucht wenn man es nicht merkt?
FACHANWALT FÜR STRAFRECHT UND VERKEHRSRECHT
Aufgrund unserer besonderen Erfahrungen und Qualifikationen gehören wir zu den wenigen Rechtsanwälten in Deutschland, die sowohl Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Verkehrsrecht, als auch zertifizierter Mediator sind.
Im Schwerpunkt beschäftigt sich SIEGERT-PAAR mit Mandaten der Unfallflucht § 142 StGB, sodass wir genau die fachliche Qualifikation für Ihren Fall der Unfallflucht besitzen.
Uns ist stets an einer zeitnahen Klärung des Sachverhalts gelegen, um nach Möglichkeit eine gerichtliche Hauptverhandlung zu vermeiden.
Da mit einem Vorwurf der Unfallflucht § 142 StGB nicht nur eine Eintragung in Ihr Polizeiliches Führungszeugnis droht, sondern auch sogenannte „Punkte“ in Ihrem Fahreignungsregister in Flensburg, was auch Ihren Führerschein bedrohen kann, erhalten Sie von uns einen vollumfänglichen Lösungsvorschlag für Ihren Fall.
REGIONAL UND BUNDESWEITE HILFE FÜR SIE!
Als Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht helfen wir Ihnen bei der Bearbeitung Ihres Fall persönlich, zeitnah und ortsnah an unseren Standorten in Köln, München und Gummersbach, sowie bundesweit in allen Verfahrensabschnitten des Strafverfahrens.
Im Idealfall können wir bereits zu Beginn des Ermittlungsverfahrens bei der Polizei einschreiten und zunächst die Ermittlungsakte anfordern um zunächst den Sachverhalt zu klären, bevor wir für Sie eine schriftliche Einlassung abgeben.
Aber auch im weiteren Verfahrensablauf bei der Staatsanwaltschaft helfen wir Ihnen bei der Verteidigung um eine Verurteilung zu vermeiden.
Besonders helfen wir Ihnen auch bei der Vorbereitung und Durchführung einer Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht oder Landgericht, da Sie dort besonders erfahrene Hilfe benötigen. Im Schwerpunkt sind wir vor allen Amtsgericht und Landgerichten in den Oberlandesgerichtsbezirken Köln und München tätig, sind aber auch regelmäßig bundesweit erfolgreich aktiv.
PRÄZISE KOSTENTRANSPARENZ!
Zu Ihrem Vorteil rechnen wir unsere Arbeit grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab, wodurch Sie von Anfang an wissen, welche Gebühren konkret auf Sie zukommen.
Bei Bedarf kann auch einvernehmlich eine Honorarvereinbarung getroffen werden.
Wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, kommt auch eine Abrechnung über die sogenannte Pflichtverteidigung in Betracht.
Wir arbeiten mit allen deutschen Rechtsschutzversicherungen zusammen und kümmern uns gerne bei der Einholung der Deckungszusage für Sie.
Diese Strafen drohen bei Verurteilungen nach § 142 StGB!
§ 142 STGB UNERLAUBTES ENTFERNEN VOM UNFALLORT
- 01.) zugunsten der anderen Unfallbeteiligten und der Geschädigten die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung durch seine Anwesenheit und durch die Angabe, dass er an dem Unfall beteiligt ist, ermöglicht hat oder
- 02.) eine nach den Umständen angemessene Zeit gewartet hat, ohne dass jemand bereit war, die Feststellungen zu treffen,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
II.) Nach Absatz 1 wird auch ein Unfallbeteiligter bestraft, der sich
Unsere Referenzen und Netzwerke
UNSER NETZWERK FÜR SIE!
ACE Auto Club Europa e.V. I Arbeitsgemeinschaft für Strafrecht des DAV I Bundesverband der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen e.V. I Deutscher Anwalt Verein I Deutsche Lebensrettungsgesellschaft e.V. I Eintracht Frankfurt I Münchner Anwalt Verein I Marburger Universitätsbund
UNSERE QUALIFIKATIONEN FÜR SIE!
Fachanwalt für Versicherungsrecht I Fachanwalt für Verkehrsrecht I Fachanwalt für Strafrecht I zertifizierter Mediator I Vertrauensanwalt und Kreisvorsitzender des ACE Auto Club Europa e.V. I Counsel International Criminal Court (ICC) Den Haag I Fortbildungsbescheinigung des Deutschen Anwalt Vereins I Fortbildungszertifikat der Bundesrechtsanwaltskammer
Unsere Kontaktdaten!
STANDORT KÖLN:
Kaiser-Wilhelm-Ring 3-5, 50672 Köln I koeln@kanzlei-siegert-paar.de I Telefon: 0221-30076036
STANDORT MÜNCHEN:
Neumarkter-Straße 80, 81673 München I muenchen@kanzlei-siegert-paar.de I Telefon: 089- 740 336 70