Glasversicherung

Persönlicher Ansprechpartner: Matthias Siegert-Paar

Fachanwalt für Verkehrsrecht I Versicherungsrecht

UNSERE KANZLEI HILFT IHNEN IN KÖLN, MÜNCHEN UND BUNDESWEIT!

Exzellente Rechtsberatung zur Glasversicherung

MEHR ALS 14.000 BEARBEITETE MANDATE ALS BERUFSERFAHRUNG

Seit der Kanzleigründung im Jahr Jahre 2010 haben wir mehr als 14.000 Mandate im Versicherungsrecht und Verkehrsrecht außergerichtlich und gerichtlich bearbeitet und verfügen damit über genau die Berufserfahrung die Sie für Ihren Fall in der Glasversicherung benötigen. So klären wir mit Ihnen die Fragen: Was zahlt die Glasversicherung? Wann zahlt die Glasversicherung? Welche Obliegenheiten haben Sie?

Fachanwalt für Verkehrsrecht I Versicherungsrecht

Aufgrund unserer besonderen Erfahrungen und Qualifikationen gehören wir zu den wenigen Rechtsanwälten in Deutschland, die sowohl Fachanwalt für Versicherungsrecht als auch zertifizierter Mediator sind.

Im Schwerpunkt beschäftigen wir uns mit Problemlösungen im Recht der Glasversicherung, sodass wir genau die fachliche Qualifikation für Ihre Fragen aus dem Recht der Glasversicherung haben.

Uns ist stets an einer zeitnahen Klärung des Sachverhalts gelegen, um nach Möglichkeit eine Gerichtsverhandlung zu vermeiden.

Regionale und Bundesweite Hilfe für Sie!

Als Fachanwalt für Versicherungsrecht und Verkehrsrecht helfen wir Ihnen bei der Bearbeitung Ihres Fall persönlich, zeitnah und ortsnah an unseren Standorten in Köln, München sowie bundesweit in allen Verfahrensabschnitten des Rechts der Glasversicherung.

Im Idealfall können wir bereits direkt nach dem Eintritt des Versicherungsfalles einschreiten, um zunächst den Sachverhalt zu klären, bevor wir für Sie eine schriftliche Einlassung abgeben.

Aber auch im weiteren Verfahrensablauf bei den Amtsgerichts oder Landgerichten helfen wir Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Rechte um zeitnahe eine Zahlung der Glasversicherung zu veranlassen.

Besonders helfen wir Ihnen auch bei der Vorbereitung und Durchführung der Gerichtsverhandlung vor allen Amtsgericht und Landgerichten in Deutschland, da Sie dort besonders erfahrene Hilfe benötigen.

Im Schwerpunkt sind wir vor allen Amtsgericht und Landgerichten in den Oberlandesgerichtsbezirken Köln und München tätig, sind aber auch regelmäßig bundesweit erfolgreich aktiv.

PRÄZISE KOSTENTRANSPARENZ!

Zu Ihrem Vorteil rechnen wir unsere Arbeit grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab, wodurch Sie von Anfang an wissen, welche Gebühren konkret auf Sie zukommen.

Bei Bedarf kann auch einvernehmlich eine Honorarvereinbarung getroffen werden.

Wir arbeiten mit allen deutschen Rechtsschutzversicherungen zusammen und kümmern uns gerne bei der Einholung der Deckungszusage für Sie.

Wissenswertes zur Glasversicherung

Versicherte Risiken und Kosten der Glasversicherung

Mit einer Versicherung können Sie zum einen Gebäudeverglasungen und zum anderen Mobilarverglasung absichern.

Unter einer Gebäudeverglasung versteht man Außenscheiben und Innenscheiben, wie zum Beispiel Wintergärtenverglasungen und Türen, welche zum Haus oder zur Garage dazugehören. Zu beachten ist dabei, dass die Glasscheiben, Glasplatten und Glasspiegel schon fertig eingesetzt. bzw. montiert seien müssen.

Wichtig ist hierbei, dass nur innerhalb des Versicherungsortes Deckungsschutz besteht.

Neben Sachschäden an dem jeweiligen Glas, sind auch die Aufräumkosten und Entsorgungskosten abgesichert.

Nach den unverbindlichen Verbandsbedingungen des Gesamtverbandes der Versicherungswirtschaft liegt ein Schadensfall dann vor, wenn ein Glasbruch vorliegt, als wenn eine Scheibe durchgehend in ihrem Querschnitt gerissen ist oder von der Vorderseite bis zur Rückseite durchzogen ist.

Kosten für Kran- und Gerüstkosten zur Anlieferung und einfacheren Montage der versicherten Sache können meist hinzuversichert werden, genauso wie die Kosten für die Erneuerung von Anstrich und Folierung der versicherten Sache, was auch für das Einsetzen von Schutzgittern und Markisen gilt.

Nicht versicherte Risiken und Kosten der Glasversicherung

Mit einer normalen Glasversicherung sind keine optischen Gläser wie Brillen oder Hohlgläser wie Blumenvasen oder Handspiegel abgesichert. Nicht abgesichert sind auch Photovoltaikanlagenbeschichtungen oder auch Gegenstände, welche bereits bei Antragsstellung beschädigt gewesen waren. Ebenso ausgeschlossen sind bei den meisten Glasversicherungen Scheiben von elektronischen Geräten wie Fernsehbildschirme oder Handyscheiben.

Kein Versicherungsschutz besteht, wenn Oberflächen lediglich Schrammen oder Gebrauchsspuren aufweisen oder Undichtigkeiten von Randverbindungen auftreten.

Für Schäden, welche durch Krieg, Kernenergie oder innere Unruhen entstehen besteht kein Versicherungsschutz in der Glasversicherung.

Hierbei sind für nicht versicherte Gefahren etwaige Hausrat- und Wohngebäudeversicherungen mitzuberücksichtigen.

Netzwerk und Qualifikationen zur Glasversicherung

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