Zeugenbeistand I § 68b StGB

Ihr persönlicher Ansprechpartner: Matthias Siegert-Paar

Rechtsanwalt I FACHANWALT FÜR STRAFRECHT

UNSERE KANZLEI HILFT IHNEN IN KÖLN, MÜNCHEN UND BUNDESWEIT!

Rechtsanwalt für Zeugenbeistand

MEHR ALS 14.000 BEARBEITETE MANDATE ALS BERUFSERFAHRUNG

Seit der Kanzleigründung im Jahre 2010 haben wir mehr als 14.000 Mandate in den Bereichen Strafrecht und Opferschutzrecht außergerichtlich und gerichtlich bearbeitet und verfügen damit über genau die Berufserfahrung um Ihnen als Zeugenbeistand zur Seite zu stehen!

FACHANWALT FÜR STRAFRECHT I ZERTIFIZIERTER MEDIATOR

Aufgrund unserer besonderen Erfahrungen und Qualifikationen gehören wir zu den wenigen Rechtsanwälten in Deutschland, die sowohl Fachanwalt für Strafrecht, Fachanwalt für Verkehrsrecht Fachanwalt für Versicherungsrecht als auch zertifizierter Mediator sind.

Im Schwerpunkt beschäftigt sich SIEGERT-PAAR mit Mandanten die Opfer von Straftaten geworden sind, sodass wir genau die fachliche Qualifikation als Ihr Zeugenbeistand haben.

Uns ist stets an einer zeitnahen Klärung des Sachverhalts gelegen, um Sie sowohl außergerichtlich, als auch in einer Gerichtsverhandlung gegen den Täter erfolgreich zu vertreten.

REGIONAL UND BUNDESWEITE HILFE FÜR SIE!

Als Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht helfen wir Ihnen bei der Bearbeitung Ihres Fall persönlich, zeitnah und ortsnah an unseren Standorten in Köln, München und bundesweit in allen Verfahrensabschnitten des Zeugenbeistandes nach § 68b StPO.

Im Idealfall können wir bereits zu Beginn des Ermittlungsverfahrens bei der Staatsanwaltschaft einschreiten und zunächst die Verfahrensakte anfordern um zunächst den Sachverhalt zu klären, bevor wir für Sie eine schriftliche Einlassung abgeben.

Aber auch im weiteren Verfahrensablauf bei dem Amtsgericht und dem Landgericht helfen wir Ihnen bei der Verteidigung Ihrer Rechte.

Besonders helfen wir Ihnen auch bei der Vorbereitung und Durchführung einer Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht, da Sie dort besonders erfahrene Hilfe benötigen.

Im Schwerpunkt sind wir vor allen Amtsgericht und Landgerichten in den Oberlandesgerichtsbezirken Köln und München tätig, sind aber auch regelmäßig bundesweit erfolgreich aktiv.

PRÄZISE KOSTENTRANSPARENZ!

Zu Ihrem Vorteil rechnen wir unsere Arbeit grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab, wodurch Sie von Anfang an wissen, welche Gebühren konkret auf Sie zukommen.

Bei Bedarf kann auch einvernehmlich eine Honorarvereinbarung getroffen werden.

Wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, kommt auch eine Abrechnung über die sogenannte Pflichtverteidigung in Betracht.

Wir arbeiten mit allen deutschen Rechtsschutzversicherungen zusammen und kümmern uns gerne bei der Einholung der Deckungszusage für Sie.

Zeugenbeistand! Das sind Ihre Chancen!

Grundsätzliches zum Zeugenbeistand

Im Rahmen des Rechtsstaatsprinzips und des fairen Verfahrens können Sie sich als Zeuge im Zivilprozess oder im Strafprozess durch einen Rechtsanwalt beraten lassen, § 68b StPO.

Wichtig ist hierbei, dass dem Zeugenbeistand die Anwesenheit in der Vernehmung ausdrücklich gestattet ist. Eine Ausnahme davon ist in § 68 b I 3 StPO geregelt.

Der Beistand hat kein selbstständiges Antragsrechte und ihm steht kein Akteneinsichtsrecht zu. Ebenso besteht kein Recht auf Anwesenheit außerhalb der Vernehmung des Zeugen, § 58 I 1 StPO§ 243 II 1 StPO, zu.

Erweiterte Rechte für den Zeugenbeistand

Erweiterte Rechte hat hingegen der Verletztenbeistand nach §§ 406e StPO. Dieser kann für den Verletzten Einsicht in die Akten nehmen und hat während dessen Vernehmung ein Anwesenheitsrecht.

Die Kosten für den Zeugenbeistand hat grundsätzlich der Zeuge selbst zu tragen.

Im Strafverfahren gibt es jedoch die Möglichkeit, einem Zeugen mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft für die Dauer der Vernehmung einen Rechtsanwalt beizuordnen, sofern ersichtlich ist, dass der Zeuge seine Befugnisse bei der Vernehmung nicht selbst wahrnehmen kann und seinen schutzwürdigen Interessen auf andere Weise nicht Rechnung getragen werden kann, § 68b II StPO.

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