Vollrausch § 316 StGB
Wir helfen Ihnen als Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht in Köln, München, Gummersbach und bundesweit!
Unser Angebot für Sie!
Sie sind auf der Suche nach einem Rechtsanwalt der Ihnen bei Fragen zum Vorwurf der Unfallflucht, § 142 StGB zeitnah, ortsnah und professionell zur Seite steht?
Sie wollen dabei einen Rechtsanwalt beauftragen, der über jahrelange Berufserfahrung, spezielle Qualifikationen und aktuelle Fortbildungen im Bereich des Strafrechts verfügt?
Sie suchen einen Rechtsanwalt der auch die Korrespondenz mit Ihrer Rechtschutzversicherung übernimmt?
Dann sind wir, die KANZLEI SIEGERT-PAAR, an den Standorten Köln, München und Gummersbach Ihr professioneller Ansprechpartner!
Wir helfen Ihnen gerne bei der Klärung des Sachverhalts um eine sinnvolle Vorgehensweise für Sie zu finden!
Wir helfen Ihnen dabei sowohl außergerichtlich, als auch vor Gericht, wobei wir im Schwerpunkt in den Oberlandesgerichtsbezirken Köln und München aktiv sind.
Wir arbeiten mit allen Rechtschutzversicherungen in Deutschland zusammen.
Als Fachanwalt für Versicherungsrecht, Verkehrsrecht und Strafrecht mit einer jahrzehntelangen Berufserfahrung im Bereich der Verteidigung gegen die Unfallflucht, § 142 StGB, verfügen wir über die passenden theoretischen und praktischen Erfahrungen für Sie!
Seit September 2017 ist Rechtsanwalt Siegert-Paar darüber hinaus einer der ersten Rechtsanwälte in Deutschland, welche sich als zertifizierte Mediatoren bezeichnen dürfen.
Unser Netzwerk für Sie!
Unsere Qualifikationen für Sie!
Kontaktdaten Köln, München, Gummersbach
Köln: Kaiser-Wilhelm-Ring 3-5, 50672 Köln I Telefon: 0221-30076036
München: Neumarkter-Straße 80, 81673 München I Telefon: 089- 740 336 70
Gummersbach: Moltke-Straße 01, 51643 Gummersbach I 0221- 30076036