Strafrecht

Ihr persönlicher Ansprechpartner: Matthias Siegert-Paar

Fachanwalt für Strafrecht I Verkehrsrecht

UNSERE KANZLEI HILFT IHNEN IN KÖLN, MÜNCHEN UND BUNDESWEIT!

Rechtsanwalt für Strafrecht! Fachanwalt für Strafrecht!

MEHR ALS 14.000 BEARBEITETE MANDATE ALS BERUFSERFAHRUNG

Seit der Kanzleigründung im Jahre 2010 haben wir mehr als 14.000 Mandate in den Bereichen Strafrecht, Verkehrsrecht und Versicherungsrecht außergerichtlich und gerichtlich bearbeitet und verfügen damit über genau die Berufserfahrung die Sie für Ihren Fall benötigen! Wir helfen Ihnen im formellen Strafrecht, materiellen Strafrecht und insbesondere bei Fragen zum Allgemeinen Teil des Strafgesetzbuches.

REGIONAL UND BUNDESWEITE HILFE FÜR SIE!

Wir helfen Ihnen gerne bei der Klärung des Sachverhalts um eine sinnvolle Vorgehensweise für Sie zu finden! Wir helfen Ihnen dabei sowohl außergerichtlich, als auch vor Gericht, wobei wir im Schwerpunkt in den Oberlandesgerichtsbezirken Köln und München aktiv sind. Wir arbeiten mit allen Rechtschutzversicherungen in Deutschland zusammen. Herr Rechtsanwalt Siegert-Paar ist darüber hinaus auch counsel am International Criminal Court (ICC) in Den Haag.

PRÄZISE KOSTENTRANSPARENZ!

Zu Ihrem Vorteil rechnen wir unsere Arbeit grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab, wodurch Sie von Anfang an wissen, welche Gebühren konkret auf Sie zukommen. Bei Bedarf kann auch einvernehmlich eine Honorarvereinbarung getroffen werden. Wir arbeiten mit allen deutschen Rechtsschutzversicherungen zusammen und kümmern uns gerne bei der Einholung der Deckungszusage für Sie.

Formelles Strafrecht

BUSSGELDRECHT

Als zweiter Schwerpunkt helfen wir Ihnen im verkehrsrechtlichen Bußgeldrecht um Ihnen „Punkte in Flensburg“ und Fahrverbote zu ersparen. Hierbei helfen wir häufig Menschen denen AbstandsverstößeGeschwindigkeitsverstößeDrogen am SteuerAlkohol am Steuer oder unerlaubte Handynutzung vorgeworfen werden. Unser Serviceangebot ist dabei umfassend: Wir stehen Ihnen bereits im Anhörungsverfahren vor der Bußgeldstelle, im verwaltungsrechtlichen Bußgeldverfahren und im Gerichtsverfahren vor dem Amtsgericht zur Seite. Darüber hinaus helfen wir Ihnen auch bei der Einreichung und Begründung Ihrer Rechtsbeschwerde gegen erstinstanzliche Urteile.

Unsere Netzwerke und Referenzen!

Unsere Kontaktdaten!