Kaskoversicherung

Ihr persönlicher Ansprechpartner: Matthias Siegert-Paar

Fachanwalt für Verkehrsrecht I Versicherungsrecht

UNSERE KANZLEI HILFT IHNEN IN KÖLN, MÜNCHEN UND BUNDESWEIT!

Rechtsanwalt für Kaskoversicherung

MEHR ALS 14.000 BEARBEITETE MANDATE ALS BERUFSERFAHRUNG

Seit der Kanzleigründung im Jahr Jahre 2010 haben wir mehr als 14.000 Mandate im Versicherungsrecht und Verkehrsrecht außergerichtlich und gerichtlich bearbeitet und verfügen damit über genau die Berufserfahrung die Sie für Ihren Fall in der Kaskoversicherung benötigen.

Fachanwalt für Verkehrsrecht I Versicherungsrecht

Aufgrund unserer besonderen Erfahrungen und Qualifikationen gehören wir zu den wenigen Rechtsanwälten in Deutschland, die sowohl Fachanwalt für Versicherungsrecht, Fachanwalt für Verkehrsrecht, als auch zertifizierter Mediator sind.

Im Schwerpunkt beschäftigen wir uns mit Problemlösungen im Recht der Kaskoversicherung, sodass wir genau die fachliche Qualifikation für Ihre Fragen aus dem Recht der Kaskoversicherung haben.

Uns ist stets an einer zeitnahen Klärung des Sachverhalts gelegen, um nach Möglichkeit eine Gerichtsverhandlung zu vermeiden.

Regionale und Bundesweite Hilfe für Sie!

Als Fachanwalt für Versicherungsrecht und Verkehrsrecht helfen wir Ihnen bei der Bearbeitung Ihres Fall persönlich, zeitnah und ortsnah an unseren Standorten in Köln, München sowie bundesweit in allen Verfahrensabschnitten des Rechts der Kaskoversicherung.

Im Idealfall können wir bereits direkt nach dem Eintritt des Versicherungsfalles einschreiten, um zunächst den Sachverhalt zu klären, bevor wir für Sie eine schriftliche Einlassung abgeben.

Aber auch im weiteren Verfahrensablauf bei den Amtsgerichts oder Landgerichten helfen wir Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Rechte um zeitnahe eine Zahlung der Kaskoversicherung zu veranlassen.

Besonders helfen wir Ihnen auch bei der Vorbereitung und Durchführung der Gerichtsverhandlung vor allen Amtsgericht und Landgerichten in Deutschland, da Sie dort besonders erfahrene Hilfe benötigen.

Im Schwerpunkt sind wir vor allen Amtsgericht und Landgerichten in den Oberlandesgerichtsbezirken Köln und München tätig, sind aber auch regelmäßig bundesweit erfolgreich aktiv.

PRÄZISE KOSTENTRANSPARENZ!

Zu Ihrem Vorteil rechnen wir unsere Arbeit grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab, wodurch Sie von Anfang an wissen, welche Gebühren konkret auf Sie zukommen.

Bei Bedarf kann auch einvernehmlich eine Honorarvereinbarung getroffen werden.

Wir arbeiten mit allen deutschen Rechtsschutzversicherungen zusammen und kümmern uns gerne bei der Einholung der Deckungszusage für Sie.

Wie hilft eine Kaskoversicherung?

Teilkaskoversicherung

Mit einer Teilkaskoversicherung schließen eine freiwillige Zusatzversicherung für Ihr Fahrzeug ab, welche die Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug abdeckt. Daraus folgt, dass man die Kaskoversicherung auch wieder kündigen kann und keine gesetzliche Pflicht besteht diese Versicherung für sein Fahrzeug vorzuhalten. Manche Versicherungsgesellschaften binden den Teilkaskoschutz allerdings an die Hauptfälligkeit der Kfz-Haftpflichtversicherung, sodass diese mindestens ein Jahr bestehen muss.

Die meisten Teilkaskoversicherungen decken folgende Risiken ab: Brand, Explosion, Diebstahl, Einbruchteilediebstahl, Raub, Glasbruchschäden, Schäden der Verkabelung, zum Beispiel bei Schmorschäden, Marderbisse, Unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Zusammenstoß mit Haarwild nach dem Bundes Jagd Gesetz.

Bei den meisten Teilkaskoversicherungen wird, anders als bei den meisten Vollkaskoversicherungen, kein Schadensfreiheitsrabatt berücksichtigt. Trotzdem kann sich ein Tarif durch etwaige Vorschäden verteuern. Einen Einfluss auf den Preis der Teilkaskoversicherung hat auch der versicherte Fahrzeugtyp, die Regionalklasse und der Wohnort des Halters. Weitere Tarifmerkmale sind häufig auch die jährliche Kilometerleistung, das Alter des Fahrzeuges bei der Zulassung auf den Versicherungsnehmer, aber auch das Alter der Personen welche das versicherte Fahrzeug nutzen.

Die Versicherungsprämie kann kann durch eine vertragliche Selbstbeteiligung, bzw. eine Werkstattbindung reduziert werden.

Vollkaskoversicherung

Auch die Vollkaskoversicherung ist eine freiwillige Zusatzversicherung zum Schutz von Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug, wobei der Versicherungsschutz die Versicherungsmerkmale der Teilkaskoversicherung mit umfasst es sich dabei aber um zwei separate Vertragsbestandteile handelt.

In Ergänzung zur Teilkaskoversicherung versichert die Vollkaskoversicherung auch Vandalismusschäden und selbst- oder auch fremdverschuldete Schäden an dem eigenen Fahrzeug.

Obliegenheiten in der Kaskoversicherung

In der Kaskoversicherung bestehen eine Reihe von Obliegenheiten, also Pflichten des Versicherungsnehmers, welche dieser einhalten muss, um seinen Versicherungsschutz nicht zu gefährden:

Der Versicherungsnehmer ist dabei zu korrekten Angaben in der Schadenanzeige genauso verpflichtet, wie an der Aufklärung von Unfällen und der Schadensminderungspflicht nach dem Eintritt von Unfällen, bzw. Schadensereignissen.

Ausschlüsse in der Kaskoversicherung

Durch das Verhalten des Versicherungsnehmers kann es dazu kommen, dass die Kaskoversicherung leistungsfrei wird, was insbesondere in den folgenden Fällen eine hohe Praxisrelevanz hat:

Der Versicherungsnehmer schädigt das versicherte Fahrzeug vorsätzlich oder schädigt den Wagen bei einem Kraftfahrzeugrennen. Schäden die nur auf einen defekten Reifen zurück zuführen sind, bedürfen meist einer besonderen Vertragsergänzung um mit abgesichert zu sein.

Auch Schäden aus Naturereignissen wie Erdbeben, Kernenergie, Kriegsereignisse, innere Unruhen oder Maßnahmen der Staatsgewalt führen häufig zur Schadensfreiheit der Kaskoversicherung.

Netzwerk und Qualifikationen zur Kaskoversicherung

Unsere Kontaktdaten: