
Wir helfen Ihnen bei der Verteidigung gegen den Vorwurf eines Vollrausches, § 316 StGB!
Das bedeutet der Vorwurf des Vollrausches für Sie!
Bei dem Vorwurf des Vollrausches handelt es sich um eine Straftat im Sinne des Strafgesetzbuches.
Als Strafrahmen sieht das Gesetz eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe vor.
Darüber hinaus besteht bei einer Verurteilung die Gefahr, dass Sie ein mehrmonatiges Fahrverbot erhalten oder sogar Ihre Fahrerlaubnis vollständig verlieren!
In Ihren Fahreignungsregisterauszug in Flensburg können bis zu drei Punkte eingetragen werden!
Erhebliche Konsequenzen kann eine Unfallflucht auch im versicherungsrechtlichen Bereich zu Ihren Lasten haben.
Im Falle einer Verurteilung wegen § 142 StGB kann Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung unter bestimmten Voraussetzungen von Ihnen Schadensersatz verlangen.
Ihre Kaskoversicherung kann unter bestimmten Bedingungen Ihnen gegenüber leistungsfrei werden, wenn Sie nach § 316 StGB verurteilt werden.
Es ist daher besonders wichtig, sich gegen den Vorwurf des Vollrausches im Rahmen seiner staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten zu verteidigen.
Wie wir Ihnen helfen können!
Sie sind auf der Suche nach einem Rechtsanwalt der Ihnen bei der Verteidigung gegen den Vorwurf des § 316 StGB zeitnah, ortsnah und professionell zur Seite steht?
Sie wollen dabei einen Rechtsanwalt beauftragen, der über jahrelange Berufserfahrung, spezielle Qualifikationen und aktuelle Fortbildungen im Bereich des Vollrausches gemäß § 316 StGB verfügt?
Sie wollen neben den strafrechtlichen Folgen einer Verurteilung auch die versicherungsrechtlichen Konsequenzen abklären?
Sie suchen einen Rechtsanwalt der auch die Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung übernimmt?
Dann sind wir, die KANZLEI SIEGERT-PAAR, an den Standorten Köln, München und Gummersbach Ihr professioneller Ansprechpartner!
Wir helfen Ihnen gerne bei der Klärung des Sachverhalts, fordern für Sie die Ermittlungsakte bei der Behörde an und erarbeiten in Abstimmung mit Ihnen die Verteidigungsstrategie!
Wir helfen Ihnen dabei sowohl außergerichtlich, als auch vor allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten in der Bundesrepublik, wobei wir im Schwerpunkt in den Oberlandesgerichten Köln und München aktiv sind.
Wir haben hierbei mit allen Rechtsschutzversicherung in Deutschland zusammen.
Als Absolvent der Fachanwaltslehrgänge Verkehrsrecht, Versicherungsrecht und Strafrecht und einer jahrzehntelangen Berufserfahrung im Bereich der Verteidigung gegen den Vorwurf des § 316 StGB verfügen wir über die passenden theoretischen und praktischen Erfahrungen für Sie!
Seit September 2017 ist Herr Rechtsanwalt Matthias Siegert-Paar darüber hinaus einer der ersten Rechtsanwälte in Deutschland, welche sich als zertifizierte Mediatoren bezeichnen dürfen!
Wir freuen uns Ihnen helfen zu können und freuen uns auf Ihren Kontakt!
Unsere Qualitikationen für Sie!
Fachanwalt
für Verkehrsrecht
Fachanwaltslehrgang
Strafrecht
Fachanwaltslehrgang
Versicherungsrecht
zertifizierter Mediator
FH Koblenz
Mitglied im Beirat Rechtsanwälte
des Bundesverbandes der
freiberuflichen und unabhängigen
Sachverständigen für das
Kraftfahrzeugwesens e.V.
-BVSK-
Vertrauensanwalt des
ACE Auto Club Europa e.V.
Fortbildungszertifikat
DAV
Fortbildungszertifikat
BRAK
Unser Netzwerk für Sie!
ACE Auto Club Europa e.V.
Arbeitsgemeinschaft
Strafrecht im DAV
Arbeitsgemeinschaft
Verkehrsrecht im DAV
Arbeitsgemeinschaft
Versicherungsrecht im DAV
BVSK e.V.
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Deutsche Lebensrettungsgesellschaft
Deutscher Verkehrsgerichtstag
Eintracht Frankfurt e.V.
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Marburger Universitätsbund
Weisser Ring
Gesetzeswortlaut des § 316 StGB
Kontakt
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KANZLEI SIEGERT-PAAR
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KANZLEI SIEGERT-PAAR
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